7 Apr

URHEBER*INNEN SIND VON DER VERÄNDERUNG IN DER MEDIENBRANCHE BETROFFEN. „VERGÜTUNGEN FÜR URHEBER*INNEN SIND DEUTLICH ZURÜCKGEGANGEN“

Henry ist ein nordischer Komponist, der sein ganzes Leben lang Musik gemacht hat. Als Musiker der vierten Generation ist er in über 50 Ländern in unterschiedlichen Formationen aufgetreten. Professioneller Komponist ist er seit nunmehr 15 Jahren. Nach vielen verschiedenen Angeboten im Laufe seiner Karriere weiß Henry heute, dass man bei der Unterzeichnung eines Vertrags lieber vorsichtig sein sollte.

Henry hat für Sinfonieorchester und zahlreiche nordische Fernsehserien und Filme komponiert. Wenn Henry ein Stück für einen Film schreibt, unterstützt seine Arbeit die Handlung und Atmosphäre des Films und macht die Musik zu einem wichtigen Teil des Ganzen.

Hin und wieder wurden ihm Copyright-Buyout-Verträge zum Erwerb der Urheberrechte an der Komposition unterbreitet.

„Diese Verträge sind in der Werbe- und Gamingindustrie üblich. Jetzt sind sie jedoch auch in der Film- und Fernsehbranche immer häufiger anzutreffen“

Henry sagt, dass so genannte Total-Copyright-Buyouts selten sind. Es gibt jedoch einige Vertragsarten mit starken Unterschieden in Bezug auf den Rechteerwerb. Da Henry schon sehr lange in der Branche tätig ist, wägt er die Vertragsbedingungen immer sorgfältig ab.

„Es ist erstaunlich, wie wenig sich diejenigen, die diese Angebote machen, damit auch selbst auskennen. Manchmal scheinen selbst die Produktionsfirmen nicht zu wissen, was möglich ist und was nicht. Man muss sich wirklich vollkommen im Klaren über das sein, was man da verkauft.“

Produktionsfirmen sind auf der Suche nach geeigneten Komponist*innen für ihre Produktionen. Daher könnte man die die Vertragsverhandlungsumgebung als einen vom Käufer bestimmten Markt bezeichnen. Henry ist jedoch der Meinung, dass ihm als Urheber die Entscheidung zustehen sollte, wie viele Rechte er überhaupt abtreten will.

„Es ist wichtig zu verstehen, dass wir letztendlich die volle Entscheidungsgewalt darüber haben, ob wir unsere Arbeit verkaufen wollen und was sie wert ist. Ich glaube, dass in manchen Fällen sogar ein Buyout-Vertrag für alle Parteien funktionieren kann, wenn die Vergütung ausreichend ist.“

Als professioneller Komponist fordert er, ein angemessenes Honorar für seine Werke zu erhalten.

„Wenn solche Firmen mehr Rechte akquirieren, sollte dies auch zu einer besseren Vergütung führen. Ich finde es nicht schwierig, der Gegenpartei mitzuteilen, dass sie sich mit so einer Bezahlung keinen professionellen Komponisten leisten kann. Als Schöpfer*innen haben wir keine andere Wahl, als auf unseren Wert zu pochen.“

Buyout-Verträge sind auf dem Markt deutlich im Kommen, sagt Henry. Deshalb hält er es für wichtig, über den Umfang der zu übertragenden Rechte und die angemessenen Vergütungen dafür zu diskutieren.

„Ich halte es für wichtig, eine vertragliche Vereinbarung zu finden, die im Idealfall für beide Seiten funktioniert. Ich habe erlebt, dass Kund*innen nur deshalb auf Katalogmusik umgestiegen sind, weil sie sich die internationale Lizenzierung eines heimischen Fernsehprogramms nicht leisten konnten. Allerdings wäre die Lizenzgebühr für das gesamte Programm geringer gewesen als die Kosten für die Nutzungsrechte an der Musik. Dieses Beispiel zeigt klar, dass es hier statt Gewinnern nur Verlierer gibt, also eine „lose-lose“-Situation. Es sollte doch möglich sein, besser funktionierende Vereinbarungen zu finden. Ich denke hierbei z.B. an Abmachungen auf Anteilsbasis in Prozent.

Laut Henry muss das Know-how über die verschiedenen Rechte, Vertragsmodelle und Vergütungen für Komponisten endlich erhöht werden. Europa befindet sich gerade in einer Übergangsphase vom Alten zum Neuen. Er sorgt sich besonders um die nächste Generation von Schaffenden, die am Anfang ihrer Karriere stehen.

„Sämtliche Medien und Plattformen verlagern ihren Schwerpunkt auf neue Technologien. Sobald eine neue Generation von Komponist*innen den Markt betritt, werden sie auch die Preise neu bestimmen.“

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